ÜBER CLS SICHERHEITSMANAGEMENT

Unternehmen

Die Firma CLS Sicherheitsmanagement wurde 2003 gegründet und beschäftigt sich mit Brandschutz- und Sicherheitslösungen für Unternehmen.

Der Tätigkeitsbereich umfasst:

  • Sicherheitstechnische Betreuung – Aufgaben der Sicherheitsfachkraft (SFK) gem. ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG
  • Durchführung der Arbeitsplatzevaluierung
  • Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten gem. § 43 Arbeitsstättenverordnung – AStV

Betriebsinhaber

Christian Lauterbach, MSc

seit 1998 Sicherheitsfachkraft
Langjährige Erfahrung in der Betreuung von Klein- und Mittelbetrieben und
größeren Unternehmen aller Branchen sowie im öffentlichen Dienst.

2003 Unternehmensgründung – Tätigkeit als externe Sicherheitsfachkraft

2006 Absolvierung des Masterstudiums „Security and Safety Management“ an der Donauuniversität Krems.

Brandschutzbeauftragter, Gefahrengutbeauftragter, Sachkundiger für Leitern und Rollgerüste;

Sicherheitstechnische Betreuung

Aufgaben der Sicherheitsfachkraft (SFK)

Arbeitgeber sind gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz zur Bestellung von Sicherheitsfachkräften verpflichtet. Das Ausmaß der Betreuung ist von der Betriebsgröße Ihres Unternehmens abhängig.

Bei Betrieben bis 50 Arbeitnehmer/innen erfolgt die Betreuung im Rahmen des „Begehungsmodells“ in jährlichen bzw. zweijährigen Intervallen. Bei Unternehmen die mehr als 50 Arbeitnehmer/innen in ihrer jeweilige Arbeitsstätte beschäftigen sind jährliche Präventionszeiten abhängig von den bestehenden Gefährdungen und Belastungen festgelegt.

Bei Arbeitsplätzen an denen, von einer geringen Gefährdung ausgegangen werden kann (z.B. Büro oder Verkauf) beträgt die jährliche Präventionszeit 1,2 Stunden pro Arbeitnehmer/in. An allen anderen Arbeitsplätzen ist eine jährliche Präventionszeit von 1,5 Stunden pro Arbeitnehmer/in festgelegt.

Mindestens 40 % davon entfallen, auf die im ASchG, festgelegten Tätigkeiten der Sicherheitsfachkraft.

Sicherheitsfachkräfte sind Berater des Arbeitgebers und haben die Aufgabe Unterstützung bei der Umsetzung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu bieten.

Zu diesen Leistungen zählen unter anderem:

  • Beratung zu allen Themen der Arbeitssicherheit
  • Beratung über die Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Begehungen der Arbeitsstätte
  • Besichtigung von Arbeitsplätzen und Arbeitsbereichen
  • Organisation von Unterweisungen und Mitarbeiterschulungen
  • Messungen – Lärm, Klima, Schadstoffe, Beleuchtung

Ziel ist, an Ihre betrieblichen Gegebenheiten, angepasste Lösungen unter optimaler Ausnützung der vorgegebenen Präventionszeit umzusetzen.

Eine Vorgabe jedes Unternehmens sollte der Weg zu „null“ Arbeitsunfällen sein. Neben dieser Zielsetzung ist die die Erhaltung der physischen und psychischen Gesundheit Ihrer Mitarbeiter/innen von wesentlicher Bedeutung in der Prävention.

In Zusammenarbeit mit Arbeitsmediziner/innen und Arbeitspsychologen und –psychologinnen erstellen wir, auf Wunsch, für Ihr Unternehmen angepasste, Konzepte und unterstützen Sie bei der Umsetzung.

Arbeitsplatzevaluierung

Der Begriff „Evaluierung“ oder auch „Evaluation“ leitet sich aus dem Lateinischen „valere“ ab und bedeutet „stark sein“, „wert sein“. In der Neuzeit wurde das Wort Evaluation (Bewertung, Auswertung) erstmals im Französischen des 19. Jahrhunderts verwendet.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Evaluation

 

In den Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer/innen wird das Wort „Evaluierung“ nicht erwähnt. Der Arbeitgeber ist jedoch zur „Ermittlung und Beurteilung von Gefahren“ für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen verpflichtet. Weiters sind Maßnahmen, zur Vermeidung festzulegen.

Ziel ist eine fortwährende Verbesserung der Arbeitsbedingungen zur Erhaltung der Sicherheit und der Gesundheit Ihrer Mitarbeiter/innen.

Der Gesetzgeber fordert diesen Prozess in den „Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten festzuhalten.

Diese Dokumentation erfüllt nicht nur die gesetzlichen Vorgaben und stellt eine rechtliche Absicherung der Arbeitgeberseite dar, sondern bietet eine Übersicht über betriebliche Gegebenheiten, erleichtert die Organisation der Sicherheit- und des Gesundheitsschutzes und die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.

CLS Sicherheitsmanagement übernimmt für Sie die Erhebung/Auswertung, Unterstütz bei der Definition von Schutzzielen und Maßnahmen und deren Umsetzung.

Durch eine praxisnahe und Ihrem Unternehmen angepasste Erstellung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, erhalten Sie die nötige Transparenz und Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen.

Brandschutz

Neben der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz zählt auch der Brandschutz zu einem wesentlichen Bestandteil der betrieblichen Sicherheit. Die Bestellung von Brandschutzbeauftragten ergibt sich aufgrund gesetzlicher Regelungen oder behördlicher Vorschreibung.

 

Meine Leistungen für die Organisation des Brandschutzes in Ihrem Unternehmen:

  • Funktion des Brandschutzbeauftragten gemäß den gesetzlichen Vorgaben
  • Beratung über vorbeugende Brandschutzmaßnahmen und deren Umsetzung
  • Organisation der Evakuierung und Schulung Ihrer Mitarbeiter/innen

Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin.

Kontakt:

+ 43 660 957 57 58

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Christian Lauterbach, MSc
Sicherheitsfachkraft
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M: +43 660 957 57 58
F: +43 1 957 57 58

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Gewerblicher Dienstleister – Sicherheitsfachkräfte

 

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